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Louisa Saker wurde am 12. November 2008 in zweiter Instanz wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration zu einer Geldstrafe von 20.000 Dinar (ca. 200 Euro) verurteilt. Louisa Saker setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, das Schicksal ihres Mannes Salah Saker aufzuklären, der im Mai 1994 "verschwunden" ist.
Salah Saker wurde 1994 ohne Haftbefehl wegen Zugehörigkeit zur verbotenen Islamischen Heilsfront (FIS) verhaftet. Seitdem versucht seine Frau, von den Behörden Auskunft über den Verbleib und den Grund der Verhaftung ihres Mannes zu bekommen. Da sie nie eine Antwort erhielt, reichte sie 1996 beim Generalstaatsanwalt von Constantine Klage wegen willkürlicher Verhaftung und Verschleppung ihres Mannes durch Sicherheitskräfte ein. Erst im Februar 1997 erhielt sie eine Antwort. Die Sicherheitsbehörde bestätigte, dass ihr Mann verhaftet und im Juli 1994 ins militärische Untersuchungszentrum gebracht worden war.
Im Dezember 1998 teilte ihr der Nationale Menschenrechtsausschuss mit, dass ihr Mann von "einer nicht identifizierten bewaffneten Gruppe" entführt worden sei und die Behörden keine weiteren Informationen darüber hätten.
Die algerischen Behörden gaben in ihren drei Mitteilungen an Louisa Saker nie den Grund für die Verhaftung ihres Mannes an. Auch legten sie niemals Beweise für die Behauptung vor, ihr Mann sei von einer bewaffneten Gruppe entführt worden. Erst auf Nachfrage durch den UN-Menschenrechtsausschuss, der den Fall im März 2006 überprüfte, lieferten die algerischen Behörden zusätzliche Informationen. Wegen seiner "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" werde Salah Saker von den Sicherheitskräften gesucht und sei am 29. Juli 1995 in Abwesenheit zu Tode verurteilt worden.
Im März 2006 beschloss der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Behörden eine umfassende Untersuchung zum Schicksal von Salah Saker einleiten, ihn, so er noch lebt, frei lassen, sowohl ihn als auch seine Familie entschädigen und die für sein Verschwinden Verantwortlichen vor Gericht bringen müssen. Trotz dieser Empfehlungen beschlossen die Justizbehörden in Constantine am 4. August 2008, also 14 Jahre nach dem gewaltsamen Verschwinden von Salah Saker, Louisa Sakers Klage gegen die willkürliche Verhaftung und das gewaltsame Verschwinden ihres Mannes abzuweisen. Sie hat dagegen Berufung eingelegt.
Louisa Saker erhielt am 6. Februar 2008 eine Gerichtsvorladung. Ihr wurde zur Last gelegt, "die Autorität der öffentlichen Beamten zu untergraben, nicht genehmigte Demonstrationen zu organisieren und unter Waffengebrauch Staatsbeamte zu missachten sowie Diebstahldelikte" begangen zu haben. Die Vorwürfe bezogen sich auf ihre Teilnahme 2004 an einer friedlichen Demonstration von Familienangehörigen von "Verschwundenen". Nach dieser Demonstration wurde sie verhaftet, geschlagen und von Polizisten gezwungen, eine Verpflichtung zu unterschreiben, nicht mehr an diesen Demonstrationen teilzunehmen. Nachdem sie am 29. Oktober 2007 von einem Untersuchungsrichter zum Falle ihres Mannes befragt worden war, erhielt sie eine Gerichtsvorladung.
Im März 2008 wurde Louisa Saker wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration zu einer Strafe von 20.000 Dinar (ca. 200 Euro) verurteilt. Von den anderen Anklagepunkten wurde sie freigesprochen. Sie und der Staatsanwalt sind dagegen in Revision gegangen. Am 12. November 2008 hat das Berufungsgericht in Constantine das Urteil jedoch bestätigt. Louisa Saker hat wieder Berufung eingelegt.
(Februar / März 2009)
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Anrede : Excellence/ Your Excellency