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Deutsche Bundesregierung soll UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen unterstützen
Vom 29.-31. Oktober 2004 fand in Berlin die Internationale Fachtagung "Verschwindenlassen - eine Herausforderung für den Rechtsstaat" unter Beteiligung von Organisationen von Angehörigen "Verschwundener" aus Lateinamerika, Asien, Afrika und Europa in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Tagung wurde organisiert vom "Bündnis gegen das Verschwindenlassen", einem Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen, die sich seit vielen Jahren in vielen Ländern der Welt gegen Verschwindenlassen und die damit verbundene Straflosigkeit engagieren. Auf der Tagung wurden deutsche und internationale Völker- und Strafrechtsexperten/innen zu Fragen der bestehenden juristischen Definitionen von Verschwindenlassen und der Notwendigkeit verbesserter internationaler strafrechtlicher Standards angehört. Insbesondere wurde dabei über Erfahrungen bei der Strafverfolgung von weltweit begangenen Verbrechen des Verschwindenlassens durch deutsche Gerichte berichtet. Schließlich wurde der aktuelle Entwurf für die Konvention der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen vorgestellt und diskutiert. Am Ende der Fachtagung verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung eine Resolution, die die deutsche Bundesregierung aufruft, den derzeit vorliegenden Entwurf einer UN Konvention gegen das Verschwindenlassen zu unterstützen.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind besorgt über die anhaltende Aktualität von Verbrechen des Verschwindenlassens in fast allen Teilen der Erde. Sie sind von der Notwendigkeit überzeugt, ein neues international verbindliches Rechtsinstrument zu schaffen, das die Straftatbestände des Verschwindenlassens umfassender und genauer definiert als in den bisher existierenden Dokumenten. Massenhafte oder systematische Fälle von Verschwindenlassen müssen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Es muss eindeutig sein, dass sich auch staatliche Behörden schuldig machen, wenn sie die Aufklärung und Strafverfolgung von Verschwindenlassen verweigern oder verhindern. Zudem soll im Menschenrechtssystem der UN soll ein spezielles Organ geschaffen werden, das bei drohender Gefahr von Verschwindenlassen direkt bei den verantwortlichen Behörden des betreffenden Landes intervenieren und Auskünfte über den Verbleib der Betroffenen einfordern kann.
Nach dem Urteil der Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern vermag der zur Zeit vorliegende Entwurf einer UN-Konvention gegen Verschwindenlassen diesen Anforderungen an einen neuen internationalen Rechtsstandard zu genügen. Deshalb fordern wir das Parlament und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eindringlich dazu auf:
Berlin, 31. Oktober 2004
Unterzeichnende Organisationen weltweit:
Unterzeichnende Organisationen aus Deutschland:
Kontaktadresse "Bündnis gegen Verschwindenlassen":
Diakonisches Werk der EKD
Referat Menschenrechte
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