Startseite › Aktueller Länderbericht Algerien
Die Menschenrechtslage in Algerien ist geprägt durch die Folgen des blutigen Konflikts der 1990er Jahre. Obwohl die Gewalt ist in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen ist, kommen immer noch jährlich mehrere hundert Menschen bei den Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen sowie bei Anschlägen ums Leben. Rechtsstaatliche Defizite bestehen fort: Insbesondere Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden, sind in Gefahr, in geheime Haft genommen und gefoltert zu werden. Kritik an hohen Amtsträgern und an den Sicherheitskräften wird teilweise mit Haftstrafen geahndet. Die Aufarbeitung der Konflikte der Vergangenheit wird durch eine allgemeine Amnestie verhindert.
Der gewaltsame Konflikt in Algerien begann 1992, nachdem die ersten freien Parlamentswahlen abgebrochen worden waren. Bei den Wahlen hatte sich ein deutlicher Sieg der Islamischen Heilsfront FIS abgezeichnet. Darauf brach in Algerien eine Welle schwerer Gewalt und Menschenrechtsverletzungen los. Bei Anschlägen, Hinterhalten und bewaffneten Konfrontationen wurden Schätzungen zufolge bis zu 200.000 Menschen getötet, darunter eine hohe Zahl von Zivilisten. Zahlreiche Opfer stammen jedoch auch aus den Reihen von Sicherheitskräften, bewaffneten islamistischen Gruppen (insbesondere der Groupes Islamiques Armés, GIA) und durch den Staat bewaffneten Selbstverteidigungsmilizen. Im Zuge der gewaltsamen Auseinandersetzungen kam es zu extralegalen Hinrichtungen, "Verschwindenlassen", Folter, willkürlicher und geheimer Haft und unfairen Gerichtsprozessen. In manchen Gegenden fanden regelrechte Massaker an der Zivilbevölkerung statt, bei denen Hunderte von Personen ermordet wurden. Journalisten, Künstler, Gewerkschaftler und Politiker wurden zur Zielscheibe von Attentaten. Mehrere tausend Menschen "verschwanden", meist nach Verhaftung durch Sicherheitskräfte.
Als 1999 Abdelaziz Bouteflika zum Präsidenten gewählt wurde, kündigte er eine Politik der nationalen Versöhnung an. Seine Maßnahmen zielten jedoch vor allem darauf ab, die Gewalt der neunziger Jahre vergessen zu machen, anstatt die Ereignisse aufzuarbeiten. Der Freilassung von mehr als 2000 Personen, die aufgrund der "Anti-Terrorismus"-Gesetzgebung Mitte der neunziger Jahre verhaftet worden waren, folgte im Rahmen des Gesetzes zur Nationalen Eintracht die Amnestierung von rund 5500 Mitgliedern bewaffneter Gruppen, ohne dass die Regierung überprüfte, wer von ihnen möglicherweise für gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen und Misshandlungen verantwortlich war.
2003 richtete Bouteflika eine Sonderkommission zur Aufarbeitung der tausenden Fälle von "Verschwindenlassen" ein, die bis März 2005 arbeitete (s.u.). Der Vorsitzende der Kommission, Farouk Ksentini, schlug anschließend eine allgemeine Amnestie für die Täter und Entschädigungszahlungen für die Angehörigen der "Verschwundenen" vor.
Der fehlende Wille der algerischen Regierung zur Aufklärung der Verbrechen der Vergangenheit wird auch daran deutlich, dass die Behörden nichts dagegen unternommen haben, dass Ende 2003 / Anfang 2004 in der Provinz Relizane die sterblichen Überreste zahlreicher Menschen aus einem Massengrab exhumiert wurden.
2004 wurde Präsident Bouteflika wiedergewählt. Bald darauf veröffentlichte er seine Pläne einer Generalamnestie, durch die sowohl Sicherheitskräfte als auch vom Staat bewaffnete Milizen und bewaffnete Gruppen pauschal von Strafverfolgung ausgenommen werden sollten. Im September 2005 wurde in einem Referendum die "Charta für Frieden und nationale Versöhnung" angenommen. Präsident Bouteflika holte sich damit die grundsätzliche Zustimmung zu einer Reihe von Maßnahmen wie der Generalamnestie ein. Nach offiziellen Angaben stimmten 97,4% für die Charta, bei einer Beteiligung von 79,8%. Oppositionsparteien, die zum Boykott des Referendums aufgerufen hatten, zweifelten die hohe Stimmbeteiligung an.
Die "Charta" wurde in einer Reihe von Regelungen umgesetzt, die Präsident Bouteflika am 27. Februar 2006 als Verordnung erließ. In den Monaten zwischen dem Referendum und der Umsetzung war über die geplante Umsetzung in der Öffentlichkeit nichts Näheres bekannt geworden. Die Verordnung enthält u.a. Amnestieregelungen für ehemalige Mitglieder bewaffneter Gruppen und Angehörige der Sicherheitskräfte und stellt Kritik an den Sicherheitsorganen unter Strafe (s.u.). Die Verordnung wurde am 1. März 2006 vom Parlament bestätigt. Nach Inkrafttreten der Maßnahmen wurden über 2000 Personen aus der Haft entlassen. Nach Angaben von Innenminister Zerhouni stellten sich bis zum Ablauf der Frist Ende August 2006 insgesamt 250 bis 300 Kämpfer den Behörden. Nachdem Präsident Bouteflika im April 2009 für eine dritte Amtszeit wiedergewählt wurde, wurden Pläne für eine weitere Amnestieregelung bekannt.
Seit September 2005 ist das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Algerien in Kraft getreten. Das Abkommen festigt die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Europa und Algerien und beinhaltet auch eine Menschenrechtsklausel. Die Zölle zwischen der EU und Algerien sollen schrittweise abgebaut werden.
Durch den Anstieg des Öl- und Gaspreises konnte Algerien in den letzten Jahren hohe Gewinne beim Verkauf von Rohstoffen verbuchen. Die Auslandsschulden wurden zurückgezahlt und zahlreiche Infrastrukturprojekte in Angriff genommen. Dennoch leiden Teile der Bevölkerung weiterhin unter hoher Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot. Die Frustration entlädt sich immer wieder in Protesten. Die Wirtschaft ist insgesamt wenig wettbewerbsfähig; exportiert werden fast ausschließlich Rohstoffe. Immer wieder werden Vorwürfe geäußert, dass im Staatsapparat Korruption und Veruntreuung von Geldern weit verbreitet sind.
Insgesamt hat die Gewalt seit dem Ende der 1990er Jahre stark nachgelassen. Dennoch werden weiterhin pro Jahr mehrere hundert Personen im Rahmen bewaffneter Auseinandersetzungen und bei Anschlägen getötet, darunter viele Zivilisten. Insbesondere in der Kabylei halten die Kämpfe zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen an. Die "salafistische Gruppe für Predigt und Kampf" (GSPC) gab Anfang 2007 bekannt, dass sie sich in "Al-Qaida im islamischen Maghreb" umbenannt habe. Es gab Hinweise darauf, dass sie sich mit gewalttätigen Gruppen in den Nachbarländern Algeriens vernetzt hat. Selbstmordattentäter verüben immer wieder Anschläge, die zahlreiche Todesopfer fordern. Ziele von Anschlägen waren u.a. der Sitz des Ministerpräsidenten in Algier am 11. April 2007 (30 Todesopfer), eine Menschenmenge, die in Batna am 6. September 2007 auf den Präsidenten Bouteflika wartete (22 Todesopfer), eine Kaserne in Dellys am 8. September 2007 (30 Todesopfer), der Sitz des UNHCR sowie der Verfassungsgerichtshof in Algier am 11. Dezember 2007 (41 Todesopfer) und eine Polizeischule in Les Issers am 19. August 2008 (43 Todesopfer). Auch Mitarbeiter ausländischer Firmen wurden mehrmals zur Zielscheibe von Anschlägen. Der Ausnahmezustand bleibt bis heute in Kraft.
Zehntausende Tötungen, Entführungen, Fälle von "Verschwindenlassen" und Folterungen, die von den Sicherheitskräften, vom Staat bewaffneten Milizen und bewaffneten Gruppen verübt worden waren, haben bis heute keinerlei Ermittlungen nach sich gezogen. Stattdessen deckt die Generalamnestie einen Mantel des Schweigens über diese Verbrechen der Vergangenheit. Die Amnestieregelung wurde im Februar 2006 von Präsident Bouteflika als Verordnung erlassen; zuvor war im Referendum über die "Charta für Frieden und Nationale Versöhnung" über diese Regelungen abgestimmt worden.
Die Amnestie sieht Strafmilderung und Straffreiheit für die Mitglieder bewaffneter Gruppen vor, die sich den algerischen Behörden freiwillig stellen. Dabei haben sich bewaffnete Gruppen weit verbreiteter und gravierender Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht wie gezielter Tötungen von Zivilisten, Entführungen, Vergewaltigungen und Misshandlungen, von denen einige Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Wenngleich die Verantwortlichen einiger besonders schwerwiegender Verbrechen nicht von der Strafverfolgung ausgenommen werden sollen, wird offen gelassen, wie diese ausfindig gemacht werden sollen. Ähnliche Ankündigungen seit 1999 wurden sehr willkürlich und unzureichend umgesetzt, so dass insgesamt von einer Festschreibung der Straflosigkeit der bewaffneten Gruppen ausgegangen werden kann.
Die Amnestieverordnung leugnet außerdem jede Verantwortung der Sicherheitskräfte und der vom Staat bewaffneten Milizen für schwere Menschenrechtsverletzungen und garantiert ihnen Straffreiheit.
In den 90er Jahren "verschwanden" mehrere tausend Menschen, meist nach Verhaftung durch Sicherheitskräfte. Amnesty International hat 4000 solcher Fälle dokumentiert. Human Rights Watch spricht von 7000 "Verschwundenen", die Organisationen von Angehörigen der Opfer haben bis zu 10.000 Fälle verzeichnet. Kein einziger dieser Fälle wurde bisher aufgeklärt.
2003 richtete Präsident Bouteflika eine Sonderkommission ein, die das Problem der "Verschwundenen" bearbeiten sollte. Diese hatte jedoch keine Befugnis, einzelne Fälle von "Verschwundenen" zu untersuchen. Im März 2005 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor, der nicht öffentlich gemacht wurde. Der Vorsitzende der Kommission, Farouk Ksentini, teilte mit, dass die Kommission 6146 Fälle von "Verschwindenlassen" aus den Jahren 1992-1998 dokumentiert habe. Der algerische Staat sei für diese Ereignisse "verantwortlich, aber nicht schuldig". Er lehnte es ab, diese Fälle genauer aufzuklären.
Die Amnestieverordnung von Februar 2006 verhindert eine gerichtliche Untersuchung der Fälle von "Verschwindenlassen", da Klagen gegen Mitglieder der Sicherheitskräfte von den Gerichten abgewiesen werden müssen. Angehörige von "Verschwundenen" können eine Entschädigung beantragen. Voraussetzung für Zahlungen ist jedoch eine Bescheinigung über den Tod des Familienmitglieds. Zahlreichen Angehörigen von "Verschwundenen" wurden Bescheinigungen ausgehändigt, denen zufolge die Person nicht im Gewahrsam der Sicherheitskräfte "verschwunden" ist, sondern von Unbekannten getötet wurde. Viele der Angehörigen, deren Ehemänner, Brüder oder Söhne bis heute "verschwunden" sind, leiden dadurch wirtschaftliche Not.
Insbesondere der Militärgeheimdienst DRS hält Berichten zufolge weiterhin Personen in geheimer Haft und wendet Folter an. Die Folterer bleiben straflos; Foltervorwürfen wird in der Regel nicht nachgegangen.
Personen, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtigt werden, werden regelmäßig in geheime Haftzentren des Militärgeheimdienstes DRS gebracht. Sie werden dort tagelang, in manchen Fällen monatelang, ohne Kontakte zu ihrer Familie, einem Anwalt oder Gesundheitsdiensten festgehalten und sind einem erheblichen Folterrisiko ausgesetzt. Gefangene des DRS wurden nach ihren eigenen Berichten geschlagen, mit Elektroschocks gefoltert, an der Decke aufgehängt und gezwungen, große Mengen von dreckigem Wasser, Urin oder Chemikalien zu schlucken.
So wurde Kamal Akkache am 11. September 2007 vor einer Moschee in El-Mouradia, Algier, von acht Männern in Zivil mit vorgehaltener Waffe in sein eigenes Auto gezwungen und an einen unbekannten Ort gebracht. Gegenüber Passanten erklärten die Männer, dass sie zum DRS gehörten. Am 16. September durchsuchten sechs Männer in Zivil die Wohnung von Kamal Akkache und nahmen einen Computer, eine Videokamera, religiöse Bücher sowie die Medikamente von Kamal Akkache mit. Sie machten jedoch keine Aussage darüber, warum er verhaftet worden war oder wo er festgehalten wurde. Am 16. November 2007 forderte der UN-Spezialberichterstatter für Folter die algerische Regierung dringend auf, Informationen über den Verbleib von Kamal Akkache zu geben. Bis heute haben die Behörden jedoch keine Informationen geliefert.
Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Abderhamane Mehalli. Abderhamane Mehalli wurde am 26. Dezember 2006 in Algier im Stadtteil Bachdjarah verhaftet wurde und 11 Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt an einem nicht genannten Ort festgehalten, vermutlich in der Kaserne des DRS in Algier. Am 6. Januar 2007 wurde er vor einen Untersuchungsrichter in Algier gebracht. Vor Gericht machte Abderhamane Mehalli Berichten zufolge einen gesundheitlich schlechten Eindruck. Auf Frage des Richters sagte er, dass er gefoltert worden sei, aber wollte nichts Weiteres dazu sagen, da er befürchtete, zurück zur Kaserne des DRS gebracht zu werden.
Das algerische Recht sieht die Todesstrafe für eine große Zahl von Delikten vor, darunter auch für Delikte, die im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. In der Praxis beachtet Algerien jedoch seit 1993 ein Moratorium für Hinrichtungen. Dennoch wurden in den letzten Jahren Hunderte von Personen zum Tode verurteilt. Oft handelt es sich um Personen, denen Verwicklung in terroristische Aktivitäten vorgeworfen wird, und oft ergehen die Urteile in Abwesenheit.
Journalisten, Anwälte, Künstler und zivilgesellschaftliche Gruppen, die öffentlich Kritik an der Regierung äußern und auf Missstände wie die fehlende Rechtsstaatlichkeit, die weit verbreitete Korruption und mangelnde wirtschaftliche wie soziale Infrastruktur hinweisen, müssen in Algerien mit massiven Einschüchterungsversuchen seitens der Machthaber rechnen und riskieren, inhaftiert und bestraft zu werden.
Dutzende regierungskritische Journalisten wurden in den letzten Jahren angeklagt, die Regierung diffamiert zu haben, und auf Grundlage des 2001 geänderten Strafrechts zu unverhältnismäßig hohen Geld- oder sogar Haftstrafen verurteilt. Mohamed Benchicou, der ehemalige Direktor der Tageszeitung "Le Matin", wurde 2004 wegen angeblicher Devisenvergehen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Er blieb bis Juni 2006 in Haft. "Le Matin" musste wegen ausstehender Schulden bei den staatlichen Monopoldruckereien sein Erscheinen einstellen, das Verlagsgebäude wurde zwangsversteigert. Im Mai und Juli 2006 amnestierte Präsident Bouteflika Journalisten, die aufgrund von Diffamierung verurteilt worden waren. Immer wieder kommt es jedoch zu neuen Verurteilungen. Der Karikaturist Ali Dilem wurde in verschiedenen Prozessen in erster Instanz zu Haftstrafen von insgesamt neun Jahren verurteilt. Die Urteile bezogen sich auf seine Karikaturen des Präsidenten und anderer Amtsträger.
Zivilgesellschaftlichen Gruppen wie zum Beispiel die Organisationen der Angehörigen "Verschwundener" wird die offizielle Anerkennung verweigert und damit der Zugang zu Räumlichkeiten und Infrastruktur verwehrt. Vereinzelt wurden die Angehörigen der "Verschwundenen" gewaltsam von Sicherheitskräften an Demonstrationen gehindert.
Die Präfektur von Algier verbot eine Konferenz über "Wahrheit, Frieden und Versöhnung", die am 7. Februar 2007 in Algier stattfinden sollte. Auf der Konferenz wollten sich Verbände der Angehörigen von "Verschwundenen", Verbände der Opfer des Terrorismus und in- und ausländische Menschenrechtsgruppen über die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen austauschen. Die Konferenz fand schließlich am 18./19. März in Brüssel statt.
In Algier herrscht seit 2001 ein allgemeines Demonstrationsverbot.
Anwälte, die gegen Menschenrechtsverletzungen algerischer Behörden vorgehen, werden von staatlicher Seite eingeschüchtert und in ihrer Arbeit behindert. So wurde der Anwalt Amine Sidhoum im April 2008 in erster Instanz und im November 2008 in zweiter Instanz zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000 Dinar verurteilt. Sidhoum wurde vorgeworfen, die algerische Justiz in Verruf gebracht zu haben. Er hatte 2004 öffentlich kritisiert, dass einer seiner Mandanten seit zweieinhalb Jahren ohne Verurteilung in Haft saß.
In einem anderen Prozess war Amine Sidhoum und seiner Kollegin Hassiba Boumerdesi vorgeworfen worden, gegen das Gesetz zur Sicherheit von Gefängnissen verstoßen zu haben, obwohl sie lediglich ein Protokoll einer Gerichtsverhandlung und eigene Visitenkarten an ihre Mandanten weitergegeben hatten. Der Prozess endete im April 2007 mit einem Freispruch.
Das 1984 eingeführte Familienrecht enthielt in zahlreichen Punkten eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Eine Reform Anfang 2005 hat das Heiratsalter von Frauen und Männern angeglichen, die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau und seinen Kindern verschärft und das Vormundschaftsrecht des Mannes über die Frau eingeschränkt. Dagegen wurde die Polygamie wider Erwarten nicht abgeschafft. Auch das Scheidungsrecht bleibt einseitig dem Mann vorbehalten. Die ungleiche Berücksichtigung von Frau und Mann beim Erbrecht bleibt ebenfalls unverändert.
Anfang 2005 hat das UN-Komitee zur Umsetzung der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) gegenüber der algerischen Regierung eine verstärkte Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Lage weiblicher Angehöriger von "Verschwundenen" angemahnt und sie zudem aufgefordert, mehr Angebote für Frauen zu machen, die Opfer von Misshandlungen und Vergewaltigungen durch bewaffnete Gruppen wurden.
Presseberichten zufolge werden jedes Jahr Tausende von Migranten aus Algerien abgeschoben. Amnesty International befürchtet, dass die Migranten in vielen Fällen keine Möglichkeit haben, gegen ihre Ausweisung Berufung einzulegen. Selbst Personen, die durch das Büro des UNHCR in Algerien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, wurden aus Algerien abgeschoben, ohne dass sie Gründe gegen die Abschiebung in einem geregelten Verfahren geltend machen konnten. So wurden 27 Männer, anscheinend mit kongolesischer Staatsbürgerschaft, am 24. August 2007 in Tinzaouatene an der Grenze zu Mali ohne Nahrung, Wasser oder medizinische Versorgung ausgesetzt. Zuvor waren sie mehrere Monate lang in einem Lager in Reggan festgehalten worden. Das UNHCR in Algerien hatte sie als Flüchtlinge anerkannt.
Ein Gesetz vom 28. Februar 2006 verbietet es, einen Muslim zum Übertritt zu einem anderen Glauben anzustiften. Nicht-muslimische Religionen dürfen nur an vom Staat genehmigten Orten ausgeübt werden. Presseberichten zufolge wurden in den letzen beiden Jahren eine Reihe von Personen wegen des ungenehmigten Feierns von Gottesdiensten und wegen des Versuchs, Muslime zum Übertritt zum Christentum zu bewegen, zu Haftstrafen verurteilt.
Das UN-Menschenrechtskomitee zeigt sich in seinem Bericht über Algerien von November 2007 besorgt über zahlreiche Hinweise auf geheime Haftzentren, die sich in Houch Chnou, Oued Namous, Reggane, El Harrach und Ouargla befinden sollen. Es hebt außerdem hervor, dass es viele Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch den Militärgeheimdienst DRS gebe. Das Komitee kritisiert auch, dass zahlreiche Journalisten Opfer von Einschüchterungen sind und dass Frauen in der Ehe weiterhin diskriminiert werden. Im Falle zweier "Verschwundener" hatte das UN-Menschenrechtskomitee im März 2006 geurteilt, dass Algerien mehrere Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt habe.
Die algerische Amnestiepolitik wurde von Einrichtungen der UN mehrfach kritisiert. Der UN-Sonderberichterstatter über extralegale, summarische und willkürliche Hinrichtungen und die UN-Arbeitsgruppe über erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden drängten die algerische Regierung, keine Gesetze zu erlassen, die ihrer internationalen Verpflichtung widersprechen, den Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen Wahrheit und volle Entschädigung zu gewähren.
Das UN-Komitee gegen Folter äußerte im Mai 2008 Besorgnis über Folterungen durch den DRS und die Existenz geheimer Haftorte, die vom DRS genutzt werden. Es empfahl eine Abänderung der Artikel 45 und 46 der Verordnung zur Umsetzung der Charta für Frieden und nationale Versöhnung und eine unabhängige Untersuchung der Fälle von "Verschwindenlassen" aus der Vergangenheit.
Dem Ersuch der UN-Arbeitsgruppe über erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden, Algerien zu bereisen, wird seit dem Jahr 2000 von der algerischen Regierung nicht stattgegeben. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter bittet schon seit 1997 wiederholt vergeblich um eine Einreiseerlaubnis.
(Letzte Aktualisierung: Oktober 2009)